Neues zum Thema Influencer-Regulierung: Sind bezahlte YouTuber-Kampagnen für die Bundespolizei erlaubt oder nicht? Das wurde im Januar anhand eines konkreten Beispiels durchbuchstabiert. Da ich dazu keinen Artikel geschrieben habe, hier eine (verspätete) Zusammenfassung.
Es ging um das Video „Luca & Julia bei der POLIZEI“, das sogar in den YouTube-Trends landete. Die Frage dahinter: Dürfen Bundesbehörden und Ministerien Influencer für Content auf deren eigenen Kanälen bezahlen, oder verstößt das gegen das Gebot der Staatsferne des Rundfunks?
Zu der Problematik haben Anna Biselli und ich im Jahr 2018 für VICE berichtet.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat das Video von Luca auf meine Anfrage geprüft und ist der Auffassung, dass es zulässig ist. Begründung: Inhaltlich gehe es hauptsächlich um die Rekrutierung von Personal und nicht um politische Botschaften oder Ähnliches.
Die Bundespolizei legitmierte die Zusammenarbeit auf Anfrage ähnlich: „[A]mtliche Öffentlichkeitsarbeit [ist] […] Bestandteil der allgemeinen Staats- und Behördenaufgaben, […] wozu auch die Gewinnung von Nachwuchs für die Erfüllung des hoheitlichen Auftrags gehört“.
In den letzten Jahren hat die Bundespolizei häufig mit bekannten Influencer:innen um Nachwuchs geworben, u.a. mit Felix von der Laden 2017. Allein dafür flossen rund 42.000 Euro. Offenbar lohnt sich das. Bundespolizei: „Nach YouTube-Kampagnen steigen die Bewerberzahlen spürbar.“
Eine Perle aus dem Genre des Beamtendeutsches: Die Bundespolizei versteht YouTube-Videos wie das auf dem Kanal von Luca als „mittelbaren Außenauftritt“, der den „Anforderungen an eine statthafte Informationstätigkeit gerecht“ wird. Man hört die Schreibmaschine förmlich klackern.
Der Fall zeigt: Es ist wahrscheinlich, dass mindestens diese spezielle Art von staatlich finanzierten Influencer-Kampagnen auch künftig zulässig bleibt. Die konkrete Rechtslage in jedem Einzelfall bleibt aber unklar, da die Werbeaufsicht bei den Ländern liegt.
Auch der kommende Medienstaatsvertrag wird Abläufe verändern. Längst sind Richtlinien aus der Offline-Ära nicht sinnvoll auf „Neue“ Medien abgestimmt.
Es fehlt eine Handlungsempfehlung, die jedem Influencer glasklar aufschlüsselt: Das darfst du, wenn der Staat sein Portemonnaie für dich öffnet, und das nicht. Wer als Behörde oder Influencer bei einer geplanten Kampagne nichts falsch machen will, braucht eine Rechtsberatung.